Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der concada GmbH (nachfolgend „concada“ genannt) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt). Auf unsere Datenschutzerklärung, die wir dem Kunden auf erstes Anfordern unverzüglich kostenlos zur Verfügung stellen, weisen wir ausdrücklich hin (kostenfrei abrufbar unter: https://www.concada.de/datenschutz/). Dies gilt ebenfalls für unsere Widerrufsbelehrung, die ausschließlich auf Verbraucher Anwendung findet (https://www.concada.de/widerrufsbelehrung/).
1.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Kunden, die Unternehmer i.S.d. § 14 BGB oder Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden finden keine Anwendung und werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die concada ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die concada auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
1.4 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Zustimmung der concada in Schriftform i.S.d. § 126 Abs. 1 BGB.
- Vertragsschluss
2.1 bei auf der Internetseite oder in Katalogen / Broschüren angebotenen Dienstleistungen
2.1.1 Die auf der Internetseite, in den Katalogen oder Broschüren der concada dargestellten buchbaren Dienstleistungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens der concada dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden. Für sämtliche Willenserklärungen kommt es auf den Zugang bei dem jeweiligen Empfänger an.
2.1.2 Der Kunde kann sein Angebot über die auf der Internetseite der concada (https://www.concada.de/) integrierten Buchungsformulare, per Fax, per E-Mail oder postalisch gegenüber der concada abgeben.
2.1.3 Die concada kann das Angebot des Kunden nach Ziffer 2.1.1 oder 2.1.2 innerhalb von 10 Kalendertagen annehmen. Durch Annahme des Angebots erfolgt der Vertragsschluss. Die Annahme des Angebots kann durch Übermittlung einer Anmeldebestätigung in Schriftform i.S.d. § 126 BGB oder in Textform i.S.d. § 126 b BGB (z.B. per Fax oder E-Mail) erfolgen.
2.1.4 Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach Zugang des Angebots des Kunden bei der concada zu laufen und endet mit dem Ablauf des zehnten Tages, welcher auf den Zugang des Angebots folgt. Nimmt die concada das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
2.2 bei individuell gestalteten Angeboten, insb. bei Inhouse-Schulungen
2.2.1 Auf Anfrage des Kunden individualisiert die concada ihre Dienstleistungen. Beispielsweise bietet die concada ihre Dienstleistungen auch als Inhouse-Seminar an. Für sämtliche Willenserklärungen kommt es auf den Zugang bei dem jeweiligen Empfänger an.
2.2.2 Ein Inhouse-Seminar findet in der Regel bei dem jeweiligen Kunden vor Ort statt. Die concada besitzt insoweit das Recht, den Ort der Leistungserbringung zu bestimmen.
2.2.3 Nach Erhalt der Anfrage eines Kunden erstellt die concada ein individualisiertes Angebot (z.B. Inhouse-Schulung) und unterbreitet dieses dem Kunden in Schriftform i.S.d. § 126 BGB oder in Textform i.S.d. § 126 b BGB (z.B. per Fax oder E-Mail).
2.2.4 Der Kunde kann das Angebot der concada per Fax, per E-Mail oder postalisch gegenüber dieser annehmen. Durch die Annahme des Angebots kommt der Vertragsschluss zustande.
- Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die für die Dienstleistungen angegebenen Preise sind Nettopreise, die zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer gelten, sofern sich aus der Beschreibung der Dienstleistung oder einem Angebot der concada nach der Ziffer 3 nichts anderes ergibt.
3.2 Der sich aus der Rechnung ergebene Betrag ist 14 Kalendertage nach Zugang der Rechnung zu zahlen und auf das in der Rechnung genannte Konto zu überweisen.
3.3 Der Kunde gerät mit Ablauf des 14. Kalendertages nach Zugang der Rechnung in Verzug. Im Falle des Zahlungsverzuges kann die concada von dem Kunden pro Mahnung eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 2,50 € verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
- Ausfallentschädigung der concada wegen Absagen / Nichtteilnahme durch den Kunden
4.1. bei auf der Internetseite oder in Katalogen / Broschüren angebotenen Dienstleistungen
4.1.1 Für eine Absage / Nichtteilnahme durch den Kunden aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, fallen keine Kosten an, wenn der Kunde diese der concada bis zu sechs Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn per Fax, E-Mail oder postalisch mitgeteilt wird. Für die Berechnung der Frist kommt es auf den Zugang der Mitteilung bei der concada an. Letzteres gilt in allen Fällen der Ziff. 4.
4.1.2 Für eine Absage / Nichtteilnahme durch den Kunden aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, fallen 50 % des vereinbarten Nettopreises zzgl. Umsatzsteuer an, wenn der Kunde diese bis zu drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn der concada per Fax, E-Mail oder postalisch mitteilt.
4.1.3 Für eine Absage / Nichtteilnahme durch den Kunden aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, fallen 100 % des vereinbarten Nettopreises zzgl. Umsatzsteuer an, wenn der Kunde diese 20 Kalendertage oder weniger vor Veranstaltungsbeginn der per Fax, E-Mail oder postalisch mitteilt.
4.2 bei individuell gestalteten Angeboten, insb. bei Inhouse-Schulungen
4.2.1 Für die Absage / Nichtteilnahme von Inhouse-Schulungen nach Vertragsschluss fallen 50 % des vereinbarten Nettopreises zzgl. Umsatzsteuer auf diesen Betrag an, wenn der Kunde der concada die Absage aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, weniger als 6 Wochen bis zu 3 Wochen vor der jeweiligen Dienstleistung per Fax, E-Mail oder postalisch mitteilt.
4.2.2 Für die Absage / Nichtteilnahme von Inhouse-Schulungen nach Vertragsschluss fallen 100 % des vereinbarten Nettopreises zzgl. Umsatzsteuer auf diesen Betrag) an, wenn der Kunde der concada die Absage aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, weniger als 3 Wochen vor der jeweiligen Dienstleistung per Fax, E-Mail oder postalisch mitteilt.
- Durchführung und Änderungen der vereinbarten Dienstleistung
5.1 Die concada behält sich das Recht vor, Veranstaltungsinhalte zu ändern oder einen Wechsel des Referenten aus wichtigem Grund vorzunehmen. Außerdem behält sich die concada vor, Veranstaltungen zu verlegen oder abzusagen. Die Absage einer Veranstaltung oder ein Wechsel eines Referenten kann beispielsweise dann erfolgen, wenn der für die Veranstaltung vorgesehene Referent erkrankt ist oder der Raum nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Die concada wird den Kunden, sofern möglich, einen Ersatztermin zur Durchführung der Veranstaltung anbieten.
5.2 Der Kunde wird über die Absage unverzüglich unterrichtet. Bereits gezahlte Gebühren werden zurückerstattet. Darüber hinaus werden dem Kunden keine Kosten, insbesondere hinsichtlich bereits gebuchter Übernachtungen, Zugfahrten oder Flüge, erstattet.
- Haftung
Die concada sowie ihre Erfüllungsgehilfen haften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei einfach fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften die concada und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Auftraggeber vertrauen darf. Eine Umkehr der Beweislast ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.
- Urheberrechte
7.1 Sämtliche Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die concada räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches, zeitlich unbegrenztes Recht ein, die im Rahmen der Dienstleistung übergebenen oder zur Verfügung gestellte Inhalte / Dokumente oder Dateien nur für den Zweck verwenden, für den diese vereinbarungsgemäß bestimmt sind.
7.2 Soweit nicht anderweitig ausdrücklich und schriftlich durch die concada genehmigt, ist die Nutzung alleine dem Kunden sowie seinen Mitarbeitern vorbehalten. Eine Nutzung der Daten für oder durch Dritte ist verboten, es sei denn, dass die concada schriftlich eine Einwilligung erteilt hat.
7.3 Die Veröffentlichung und Vervielfältigung sowie deren auszugsweise Verwendung in sonstigen Fällen bedürfen der schriftlichen Einwilligung durch die concada.
- Online-Plattform zur außergerichtlichen Streitschlichtung sowie Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle allerdings nicht teil und sind dazu auch nicht verpflichtet.
- Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Bonn.
Stand 05/2019