Ärztliches Personal
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Bei der Arbeitsschutzberatung muss sich die Unternehmensführung von einem Betriebsarzt oder einer Betriebsärztin hinsichtlich der Ermittlung des Einflusses der Arbeitsbedingungen auf die Gesundheit der Mitarbeitenden beraten lassen.
Für diese Tätigkeiten muss sich das arbeitsmedizinische Fachpersonal auf dem aktuellen Stand halten bzw. regelmäßig fortbilden.