Kombinierte Fortbildung für Mehrfachbeauftragte (Abfall, Immissionsschutz, Störfall, Gewässer)
4-tägiges Seminar
Seminarbeschreibung
Behördlich anerkannte Fortbildung zum Erhalt der Fachkunde im Sinne von §9 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit §7 Nr. 2 der 5. BImSchV, §60 Abs. 3 KrWG, §9 Abs. 2 AbfBeauftrV und nach §64 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
In einigen Unternehmen liegen die Funktionen der Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten sowie des Abfall- und Gewässerschutzbeauftragten bei einer einzigen Person. Zum Erhalt der Fachkunde fordert der Gesetzgeber den Besuch einer anerkannten Fortbildung alle zwei Jahre.
Die Abfall-, Immissionsschutz- und Gewässerschutzbeauftragten erhalten einen aktuellen Überblick über das Umweltrecht. Der Lehrgang trägt den zahlreichen Schnittstellen zwischen den einzelnen Umweltbereichen Rechnung. Wiederholungen werden zugunsten von mehr Effizienz vermieden und die Teilnehmenden sparen sowohl Seminar- und Reisekosten als auch Zeit im Vergleich zu separat gebuchten Veranstaltungen.
Die Veranstaltung kann auch modular gebucht werden, abhängig davon welche Fachkunden Sie auffrischen möchten. Sprechen Sie uns gerne an.
Bitte beachten Sie:
Auf Grund der neuen Gesetzgebung der Verordnung für Betriebsbeauftragte für Abfall weisen wir darauf hin, dass unter Berücksichtigung der Übergangsfristen des §10 AbfBeauftrVO die Teilnehmenden bereits einen Grundlehrgang zum Fachkundenachweis nach §9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrVO absolviert haben müssen.
Sofern vor dem 1. Juni 2017 der Grundlehrgang (nach altem Recht) für Abfallbeauftragte und ggfls. bereits ergänzend regelmäßig alle 2 Jahre der Fortbildungslehrgang (nach altem Recht) besucht wurde, eine Bestellung als Abfallbeauftragter derzeit aber nicht vorliegt, so sollte bei der zuständigen
Abfallwirtschaftsbehörde nachgefragt werden, ob ein erneuter Besuch des Grundlehrgangs nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV erforderlich oder der Besuch des Fortbildungslehrgangs nach § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV als ausreichend angesehen wird.
Inhouse-Schulung
Auf Wunsch führen wir diese Schulung speziell für Ihr Unternehmen auch als Inhouse-Veranstaltung durch. Unsere Fachleute entwickeln ein Weiterbildungskonzept, das genau auf die Erfordernisse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeitenden abgestimmt ist. Sprechen Sie uns an!
Lehrgangszeiten
Der erste Schulungstag beginnt ca. gegen 08:30 Uhr, der letzte Schulungstag endet ca. gegen 15:00 Uhr.
Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hat diesen Lehrgang mit zwei Punkten im Bereich Arbeitsschutz und mit drei Punkten im Bereich Umweltschutz bewertet.
1. Tag: Allgemeiner Teil (verpflichtend für alle)
- Neue Entwicklungen im Immissionsschutz-, Störfall-, Abfall- und Gewässerschutzrecht
- Rechte Pflichten und Haftung von betrieblichen Umweltbeauftragten
2. Tag: Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte
- Die gesetzliche Überwachungspflicht der Immissionsschutz-/Störfallbeauftragten
- TA Luft: Novellierung
- Die Umsetzung der Seveso III-Richtlinie und andere aktuelle Entwicklungen im Störfallrecht
- Der BREF-Prozess und seine Folgen für die Betreibenden und Vorhabenträger
3. Tag: Fortbildung für Abfallbeauftragte
- Rechtsgrundlagen des europäischen und nationalen Abfallrechts
- Neue Regelungen der Abfallwirtschaft auf europäischer und nationaler Ebene einschließlich
untergesetzlicher Regelwerke und deren Auswirkungen - Die Abfallbeauftragten in der betrieblichen Praxis
4. Tag: Fortbildung für Gewässerschutzbeauftragte
- Wasserhaushaltsgesetz und die AwSV
- Wasserhaushaltsgesetz: Umsetzung der Anforderungen aus dem IED in der AbwV
- Technische Regeln in der praktischen Anwendung
- Löschwasserrückhaltung
- Europäische Hochwasserrahmenrichtlinie und die Umsetzung im Wasserhaushaltsgesetz
Die Veranstaltung richtet sich an Abfall-, Immissionsschutz-, Störfall- und Gewässerschutzbeauftragte, die ihre Fachkunde erhalten möchten sowie an Umweltauditoren.
Hinweis zum Fortbildungsteil Abfallbeauftragte:
Auf Grund der neuen Gesetzgebung der Verordnung für Betriebsbeauftragte für Abfall benötigen wir zu der Anmeldung Ihren Nachweis über den Besuch des Grundlehrgangs zum Betriebsbeauftragten.
Sofern vor dem 1. Juni 2017 der Grundlehrgang (nach altem Recht) für Abfallbeauftragte und ggfls. bereits ergänzend regelmäßig alle 2 Jahre der Fortbildungslehrgang (nach altem Recht) besucht wurde, eine Bestellung als Abfallbeauftragter derzeit aber nicht vorliegt, so sollte bei der zuständigen Abfallwirtschaftsbehörde nachgefragt werden, ob ein erneuter Besuch des Grundlehrgangs nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV erforderlich oder der Besuch des Fortbildungslehrgangs nach § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV als ausreichend angesehen wird.
Bitte beachten Sie:
Die Referierendenauswahl kann je Termin variieren.
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Dr.
Nils-Oliver Höppner
Höppner Audit Support, Winsen -
Dipl.-Ing.
Frederik Slowenski
Umweltconsult Slowenski, Euskirchen -
Dipl.-Ing.
Wolfgang Hennemann
Bezirksregierung, Münster -
Uwe Manske
GBM Gefahrgutberatung MANSKE, Essen -
Dr.
Andreas Kersting
Baumeister Rechtsanwälte, Münster - Dr. Jörg Hellhammer
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Prof. Dr.
Christian Jochum
Unternehmensberatung Jochum, Bad Soden -
Dr.
Christoph Anger
Ernst & Young Law GmbH, Köln -
Prof. Dr.
Hans-Jürgen Müggenborg
Kanzlei Prof. Müggenborg, Aachen
Teilnahmezertifikat der concada GmbH
Seminarpreis
2.490 €zzgl. MwSt.
optional buchbarPrintunterlagen 99 € zzgl. MwSt. Sie haben die Möglichkeit optional die Printseminarunterlagen zu Ihrem Seminar dazu zu buchen.
Die digitale Version der Unterlagen steht Ihnen in jedem Fall kostenfrei zum Download zur Verfügung.
Neukundenrabatt von 10% bei der ersten Anmeldung
Treuerabatt von 15% ab der dritten Anmeldung